Gesetzliche Betreuung

Gesetzliche Betreuung

Mit der gesetzlichen Betreuung erhält eine volljährige Person Hilfe, Unterstützung und Schutz in seitens des Betreuungsgerichts festgelegten Bereichen., soweit er diese aufgrund von Krankheit oder Behinderung ganz oder teilweise nicht mehr selbst besorgen kann. Eine gesetzliche Betreuung kann erforderlich werden, soweit keine anderen Hilfen zur Verfügung stehen.
In § 1896, Abs. 1 BGB sind die Voraussetzungen für die Bestellung eines gesetzlichen Betreuers geregelt. Ursächlich für die Unfähigkeit, sich ganz oder teilweise nicht mehr um seine Angelegenheiten kümmern zu können, müssen eine psychische Krankheit, eine geistige, körperliche oder seelische Behinderung sein. 
Die gesetzliche Betreuung ersetzt seit Inkrafttreten des Betreuungsgesetzes im Jahr 1992 die bis dahin geltende Vormundschaft.
Der gesetzliche Betreuer wird auf Antrag der betroffenen Person oder von Amts wegen durch das Betreuungsgericht bestellt. 
Den Wünschen des Betreuten hat der gesetzliche Betreuer zu entsprechen, soweit dies dessen Wohl nicht zuwiderläuft und dem Betreuer zuzumuten ist. Insoweit ist es sehr wichtig, sich - auch als Angehöriger eines Betreuten - von der Vorstellung einer "Vormundschaft" oder gar einer "Entmündigung" durch einen gesetzlichen Betreuer zu lösen. Gesetzliche Betreuung versteht sich als Unterstützung des Betreuten, die immer zum Ziel hat, dem Betroffenen ein möglichst selbst bestimmtes Leben zu ermöglichen. Der gesetzliche Betreuer soll dazu beitragen, "dass Möglichkeiten genutzt werden, die Krankheit oder Behinderung des Betreuten zu beseitigen, zu bessern, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgenden zu mildern", so § 1901 BGB, Abs. 4.
Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Klienten und auch deren Angehörigen ist für uns selbstverständlich. Mit Herz & Verstand setzen wir uns für unsere Klienten ein.

Die Vergütung wird bei vermögenden Klienten mit gesetzlich festgelegten Pauschalbeträgen von den Klienten selbst oder bei mittellosen Klienten aus der Staatskasse gezahlt. Weiterhin wird unterschieden, ob der Betreute in eigener Wohnung lebt oder in einer Einrichtung. 

Weitere Informationen finden Sie hier:
http://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/soziales/gesetzliche-betreuung
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